Bei einem Regionalplan handelt es sich um einen Raumordnungsplan für den Teilbereich des Bundeslandes.
Die Planunterlagen werden für die Dauer von mindestens einem Monat bei der zuständigen Planungsbehörde (Landesplanungsbehörde oder Regionalplanungsbehörde) und den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten ausgelegt und im Internet veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hat dabei die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Plan, dessen Begründung und dessen Umweltbericht abzugeben. Mit Ablauf der Offenlagefrist sind alle Stellungnahmen unzulässig, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Der Regionale Planungsträger entscheidet schließlich über die Feststellung des Regionalplanes. Am Ende ist er der Landesplanungsbehörde vorzulegen. Durch Bekanntmachung werden sie schließlich rechtsverbindlich.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständigkeit:
Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr