Maßgebend für die Stadt Voerde (Niederrhein) ist der Regionalplan Ruhr des Regionalverbandes Ruhr.
Der Öffentlichkeit wird frühzeitig durch die Regionalplanungsbehörde Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplanes, zu seiner Begründung und, im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung, zum Umweltbericht durch die Regionalplanungsbehörde gegeben. Dieser Beteiligungsschritt dauert ein Monat. Dabei können Stellungnahmen abgegeben werden. Mit dem Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln basieren. Wird der Plan nach der Offenlage wesentlich geändert, ist der geänderte Teil erneut auszulegen.
Rechtsgrundlagen
Prozess
Zuständigkeit: Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr
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