Die abschließende Entscheidung in einem Planfeststellungsverfahren kann durch Planfeststellungsbeschluss oder Plangenehmigung erfolgen. Sie erfolgt durch die Planfeststellungsbehörde. Bei einer Plangenehmigung wird auf eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet und nur auf die unmittelbar Betroffenen beschränkt.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständigkeit:
Planfeststellungsbehörde (Bezirksregierung, Kreis Wesel)