Planfeststellungsbeschluss Einsicht gewähren

Nachdem der Vorhabenträger seinen Antrag gestellt hat, leitet die Bezirksregierung das Anhörungsverfahren mit einer förmlichen Bürgerbeteiligung ein. Dazu werden die Planunterlagen in den betroffenen Gemeinden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Jeder, der durch das Vorhaben berührt ist, kann in diesem Zeitraum bis zwei Wochen nach Ablauf Einwendungen erheben. Nach Ablauf der Frist sind weitere Einwendungen ausgeschlossen. Alle Einwendungen, die rechtzeitig eingegangen sind, werden dem Vorhabenträger zur Erstellung einer Gegenäußerung zugeleitet. Danach findet ein Erörterungstermin statt. Dessen Ergebnisse werden protokolliert und von der Planfeststellungsbehörde, d.h. der Bezirksregierung Düsseldorf, ausgewertet. Gegebenenfalls muss der Vorhabenträger Änderungen in den Planunterlagen vornehmen.

Die Offenlage der Planunterlagen erfolgt u.a. bei der Stadt Voerde (Niederrhein). Hier können auch Stellungnahmen abgegeben werden. Zuvor wird die Offenlage im Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein) öffentlich bekanntgemacht.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Zuständigkeit: Planfeststellungsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf)

Weitere Links