Planfeststellungsbeschluss Bereitstellung

Ein Planfeststellungsverfahren endet mit dem förmlichen Planfeststellungsbeschluss. Er ist ein Verwaltungsakt und schließt alle behördlichen Genehmigungen, Bewilligungen und Erlaubnisse ein.

Der Planfeststellungsbeschluss wird u.a. von der Stadt Voerde (Niederrhein), wenn sie betroffen ist, im Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht.

Rechtsgrundlagen

Besonderheiten

Zuständigkeit: Planfeststellungsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf, Kreis Wesel)

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