Planfeststellungsbedürftige Vorhaben Durchführung

Planfeststellungsverfahren sind förmliche Verwaltungsverfahren, mit dem Planungen verbindlich festgelegt werden. Sie betreffen in der Regel eine Vielzahl öffentlicher und privater Interessen. 

Der Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens ist in der Regel bei allen Vorhaben gleich. 

Es ist geprägt durch eine Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Behördenbeteiligung.

Die Offenlage der Planunterlagen erfolgt u.a. bei der Stadt Voerde (Niederrhein). Hier können auch Stellungnahmen abgegeben werden. Zuvor wird die Offenlage im Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein) öffentlich bekanntgemacht.

Es endet mit dem Planfeststellungsbeschluss. Dieser ersetzt andere fachrechtliche Genehmigungen, Bewilligungen oder Erlaubnisse.

Rechtsgrundlagen

Prozess

Zuständigkeit:

  • Planfeststellungsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf, Kreis Wesel)
  • Für Offenlage: Frau Bohlen-Sundermann

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