Durch ein Planfeststellungsverfahren entscheidet die Planfeststellungsbehörde, d.h. die Bezirksregierung Düsseldorf, über raumbedeutsame Vorhaben und deren Zulässigkeit. Als Vorhaben gelten in der Regel große Infrastrukturmaßnahmen wie die Planung von überörtlichen Straßen, Schienenwegen oder Leitungen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in einem förmlichen Anhörungsverfahren. Hierzu werden die Pläne mindestens einen Monat in den von dem Vorhaben betroffenen Gemeinden öffentlich ausgelegt. Daran schließt sich ein Erörterungstermin an, bei dem die Einwendungen erörtert werden. Das Vorbringen neuer Einwendungen ist dabei nicht mehr zulässig. Die Ergebnisse werden schließlich durch die Planfeststellungsbehörde ausgewertet. Schließlich entscheidet sie auf dieser Grundlage über das Vorhaben in Form eines Planfeststellungsbeschlusses oder in Form einer Plangenehmigung.
Die Offenlage der Planunterlagen erfolgt insoweit u.a. bei der Stadt Voerde (Niederrhein). Hier können auch Stellungnahmen abgegeben werden. Zuvor wird die Offenlage im Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein) öffentlich bekanntgemacht.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständigkeit für Offenlage: Fachdienst 6.1.
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