Der neue Personalausweis liegt zur Abholung in der zuständigen Personalausweisbehörde ca. zwei bis drei Werktage nach Erhalt des PIN-Briefes bereit.
Wenn Sie einen vorläufigen Ausweis erhalten haben, müssen Sie diesen zur Abholung des neuen Ausweises mitbringen.
Benötigte Unterlagen
- altes Personalausweisdokument
- Vertretungsvollmacht
Benötigte Formulare
Voraussetzungen
Der neue Personalausweis liegt zur Abholung bei dem Bürgeramt bereit, wo der Personalausweis beantragt wurde.
Prozess
- Selbstgewählte sechsstellige PIN setzen und erhalten das Sperrkennwort vom Behördenpersonal mitgeteilt. Andernfalls wird eine gebührenfreie Reklamationsbestellung veranlasst.
- Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
- Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte Person beauftragt werden. Diese muss sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit folgender Erklärung vorlegen: "PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten".
Fristen
Es gibt keine Frist.
Besonderheiten
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.