Personalausweis abholen

Der neue Personalausweis liegt zur Abholung in der zuständigen Personalausweisbehörde ca. zwei bis drei Werktage nach Erhalt des PIN-Briefes bereit.

Wenn Sie einen vorläufigen Ausweis erhalten haben, müssen Sie diesen zur Abholung des neuen Ausweises mitbringen.

Benötigte Unterlagen

  • altes Personalausweisdokument
  • Vertretungsvollmacht

Benötigte Formulare

Voraussetzungen

Der neue Personalausweis liegt zur Abholung bei dem Bürgeramt bereit, wo der Personalausweis beantragt wurde.

Prozess

  • Selbstgewählte sechsstellige PIN setzen und erhalten das Sperrkennwort vom Behördenpersonal mitgeteilt. Andernfalls wird eine gebührenfreie Reklamationsbestellung veranlasst.
  • Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
  • Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte Person beauftragt werden. Diese muss sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit folgender Erklärung vorlegen: "PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten".

Fristen

Es gibt keine Frist.

Besonderheiten

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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