Im Zuge einer Sondernutzung von Parkflächen für die Aufstellung von Transportfahrzeugen bei Umzug oder Anlieferung ist oft die Einrichtung eines Haltverbots notwendig, damit die Fläche nicht von anderen Verkehrsteilnehmenden belegt wird.
Hierzu ist die Beantragung einer Erlaubnis zur Einrichtung eines Haltverbots (Aufstellung von Verkehrszeichen) zwingend erforderlich.
Rechtsgrundlagen
Benötigte Unterlagen
- Formloser Antrag
- Angabe der Sperrörtlichkeit
- Angabe des Sperrzeitraums
Voraussetzungen
Die notwendigen Verkehrszeichen können von Ihnen selbst bereitgestellt werden.
Prozess
Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.
Gebührenrahmen
Es können Gebühren anfallen
Zahlungsziel:
Es fallen Gebühren abhängig von der Sperrdauer an.
Fristen
Mindestens 14 Tage vor Umzugsdatum.
Besonderheiten
Die notwendigen Verkehrszeichen (Haltverbotsschilder) werden nicht von der Stadt Voerde zur Verfügung gestellt und müssen daher von Ihnen gesondert beschafft werden.
Bitte beachten Sie, dass die Halteverbotsschilder drei volle Tage vor dem Sperrdatum aufgestellt und mit einem Zusatzschild auf den Sperrzeitraum hingewiesen werden muss.