Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "aG" für außergewöhnlich gehbehindert oder "Bl" für blind und Menschen mit beidseitiger Amelie und/oder Phokomelie können beim Fachdienst 5.2 (Bürgerservice) der Stadt Voerde einen Antrag auf Parkerleichterung - den so genannten blauen Parkausweis - stellen.
In bestimmten Einzelfällen können auch andere Schwerbehinderte eine Parkerleichterung erhalten (siehe Hinweise).
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Antrag
- Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite)
- aktuelles Lichtbild (nur für den blauen EU-Parkausweis)
Benötigte Formulare
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie Hinweise zu den Fällen, in denen Parkerleichterungen bzw. Parkausweise ausgestellt werden:
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG) oder Blinde (Bl)
- Ausnahmegenehmigung und hellblauer EU-einheitlicher Parkausweis
- Voraussetzungen:
- Vermerke „aG" und / oder „Bl" im Schwerbehindertenausweis
Menschen mit beidseitiger Amelie und / oder Phokomelie bzw. mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen
- Ausnahmegenehmigung und hellblauer EU-einheitlicher Parkausweis
- Voraussetzungen:
- beidseitige Amelie und/oder Phokomelie oder
- eine vergleichbare Funktionseinschränkung
(völliger Funktionsverlust der Arme inklusive der Schulter- und Ellenbogengelenke)
Besondere Gruppen behinderter Menschen (NRW bzw. bundesweit einheitliche Regelung)
- Ausnahmegenehmigung und orangener bundesweit einheitlicher Parkausweis
- Voraussetzungen:
- Merkzeichen G bzw. G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionseinschränkungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) oder
- Merkzeichen G bzw. G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane oder
- Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit hierfür einem GdB von wenigstens 60 oder
- künstlicher Darmausgang und zugleich künstliche Harnableitung, und hierfür ein GdB von wenigstens 70 oder
- Kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von maximal 139 cm (bitte auch eine Kopie des Personalausweises mit Angabe der Körpergröße beifügen)