Orden und Ehrenzeichen

Für besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland können Orden und Ehrenzeichen verliehen werden. Dies darf nur durch den Bundespräsidenten oder mit seiner Genehmigung geschehen. Der bekannteste Orden ist der Verdienstorden. Er wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Der Orden wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Mit seinen Ordensverleihungen möchte der Bundespräsident die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf solche Leistungen lenken, denen er für unser Gemeinwesen besondere Bedeutung beimisst. Dabei sollen künftig noch häufiger Frauen ausgezeichnet werden. Auch die junge Generation soll verstärkt berücksichtigt werden.

Die meisten Auszeichnungen werden von Ministerpräsidenten, von einem Landes- oder Bundesminister, von Regierungspräsidenten oder einem Bürgermeister ausgehändigt. Der Bundespräsident überreicht das Bundesverdienstkreuz in wenigen Fällen persönlich, etwa aus Anlass des Tages der Deutschen Einheit und des Tages des Ehrenamtes.

Der Verdienstorden wird in acht verschiedenen Stufen verliehen. Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen.

Jeder kann die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen anregen. Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichen Vorschriften nicht mit einer Verleihung des Verdienstordens rechnen. Auch kann der Verdienstorden in der Regel nicht posthum verliehen werden.

Die Anregung sollte möglichst folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten:

  • Vorname und Familienname
  • Wohnanschrift
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Familienstand
  • zuletzt ausgeübter Beruf
  • Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das allgemeine Wohl
  • Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können

Die Stadt Voerde holt zu den ehrenamtlichen Tätigkeiten des Vorgeschlagenen Stellungnahmen bei den Vereinen, Institutionen etc. ein, in denen der Vorgeschlagene seine Tätigkeiten erbringt und die sich im Gebiet der Stadt Voerde befinden.

Aufgrund der eingeholten Stellungnahmen und des vorliegenden Anregungsschreibens wird ein Bericht erarbeitet und an den Kreis Wesel geschickt.

Der Kreis Wesel holt gegebenenfalls weitere Stellungnahmen (bezogen auf das Gebiet des Kreises) ein und erarbeitet seinerseits wiederum einen Bericht und sendet diesen an die Staatskanzlei des Landes NRW. Die Staatskanzlei prüft und würdigt die vorliegenden Fakten. Bei einem positiven Prüfergebnis schlägt der Ministerpräsident als Vorschlagsberechtigter für die Einwohner des Landes NRW dem Bundespräsidenten verdiente Persönlichkeiten zur Auszeichnung vor.

Die Ordensvorschläge werden im Bundespräsidialamt aufbereitet und dem Bundespräsidenten zur Entscheidung vorgelegt. Nicht jede Anregung führt zu einer Verleihung eines Verdienstordens. Manchmal sind die ordensrechtlichen Voraussetzungen (noch) nicht erfüllt, manchmal eignet sich die Ehrung mit einer anderen Auszeichnung besser; Gründe für eine Ablehnung können vielfältig sein. Ein Anspruch auf die Verleihung eines Ordens besteht nicht. Bis zu einer Entscheidung nimmt das Ordensverfahren in der Regel mindestens ein Jahr in Anspruch.

Die Ordensverleihung wird durch besonderen Ordenserlass vorgenommen.

Der Ausgezeichnete erhält das Ordenszeichen, die Miniatur des Ordenszeichens sowie die vom Bundespräsidenten unterzeichnete Verleihungsurkunde.

Im Falle einer Verleihung wird die Stadt Voerde vom Kreis Wesel hierüber informiert. Die Verleihung findet in der Regel am Wohnort des Auszuzeichnenden statt und wird dann vom Landrat vorgenommen. Der Bürgermeister nimmt ebenfalls an der Verleihung teil.