Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

Die von der Stadt errichteten Sportstätten stehen außerhalb der schulsportlichen Nutzung im Rahmen besonderer Nutzungs- und Entgeltordnungen grundsätzlich jedermann offen.

Die Bäder stehen außerhalb der Nutzung durch die Öffentlichkeit und der Nutzung durch Schulen (Hallenbad, Freibad, Lehrschwimmbecken) im Rahmen des jeweils gültigen Benutzungszeitplanes schwimmsporttreibenden Vereinen und Rettungsorganisationen zur Verfügung gestellt.

Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den zuständigen Bereich.

Voraussetzungen

Bei der Vergabe von Sportstätten wird eine Rangfolge festgesetzt. 

Turn- und Sporthallen sowie Sportplätze:

  1. Schulen
  2. Sportvereine
  3. VHS und ähnliche Weiterbildungseinrichtungen
  4. Betriebssportgemeinschaften, Hobby-, Freizeit- und sonstige Nutzergruppen 
    (Dieser Gruppenbereich hat bei Erstbeantragung Nachweise über das Vorhandensein von gültigen Trainerlizenz C Bescheinigungen für die Übungsleiter, sowie einen Nachweis über das Vorhandensein einer entsprechenden Haftpflichtversicherung, die Schäden in Sport- und Spielstätten abdeckt, vorzulegen.) 

Prozess

Antragstellung erfolgt über die Turn- und Sportvereine, bzw. Weiterbildungseinrichtungen.

Näheres regeln einzelne Turn- und Sporthallen, Sportplatz-, Bäder- und Entgeltordnungen, die besonders bekannt gemacht werden. Für die Sportplätze sind darüber hinaus Benutzungsverträge abzuschließen.

Formen der Antragstellung: 
Antragstellung erfolgt per formlosem Antrag postalisch oder per E-Mail über die Turn- und Sportvereine, bzw. Weiterbildungseinrichtungen.

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen

Fristen

Sportstättenbelegung

  • Sommerhalbjahr: Antragstellung bis Ende Februar eines Jahres
  • Winterhalbjahr: Antragstellung bis Ende August eines Jahres
  • Tagesanträge (mindestens acht Wochen vor Termin)

Besonderheiten

Näheres regeln einzelne Turn- und Sporthallen, Sportplatz-, Bäder- und Entgeltordnungen, die besonders bekannt gemacht werden. Für die Sportplätze sind darüber hinaus Benutzungsverträge abzuschließen.

Weiterführende Informationen

Die Nutzung der Turn- und Sporthallen ist kostenfrei. Ausnahmen Traditionsturniere, beispielsweise Alte Herren Fußballturnier.

Die Nutzung der Bäder ist für alle Nutzer kostenpflichtig.

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