Meldebescheinigung

Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde anmelden, abmelden oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen, erhalten Sie unentgeltlich einmalig hierüber eine amtliche Meldebestätigung.

Die Meldebestätigung enthält, sofern jeweils vorhanden, folgende Angaben von Ihnen:

  • Familienname,
  • Vorname(n) unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  • Doktorgrad,
  • Geburtsdatum,
  • Einzugsdatum oder Auszugsdatum,
  • Datum der An- oder Abmeldung,
  • Anschrift und
  • alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung.

Für jede weitere Meldebescheinigung beträgt die Gebühr 9,00 Euro.

Eine Gebührenbefreiung wird nur gewährt, wenn die Bescheinigung einen der folgenden nachgewiesenen Verwendungszwecke haben sollte:

  • für Rentenzwecke
  • zur Vorlage bei der Familienkasse

Rechtsgrundlagen

Benötigte Formulare

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.

Während die einfache Meldebescheinigung lediglich Ihren aktuellen Wohnsitz bestätigt, kann die erweiterte Meldebescheinigung weitere im Melderegister gespeicherte Daten, wie beispielsweise Familienstand, Staatsangehörigkeit und Religion beinhalten. Häufig wird die erweiterte Bescheinigung zur Vorlage bei einem Standesamt zur Anmeldung einer Eheschließung oder zur Vorlage beim Konsulat zur Erledigung von Passangelegenheiten benötigt.

Prozess

Auf Antrag erteilt Ihnen die Meldebehörde, bei der Sie mit Wohnsitz gemeldet sind, eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung.

Die Meldebescheinigung enthält immer Ihren Familiennamen, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum und derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Formen der Antragstellung: Persönlich oder Online beantragen

Bearbeitungsdauer

1 Tag (Die Bescheinigung wird in der Regel vor Ort ausgestellt.)

5 Tage (circa - nach Eingang der vollständigen Unterlagen (online-Antrag))

Gebührenrahmen

Einfache und erweiterte Meldebescheinigung: 9,00€
Zahlungsziel:
bei Beantragung bzw. bei Online -Antrag

Besonderheiten

Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder Vertreterin muss eine schriftliche (formlose) Vollmacht vorgelegt werden sowie die Ausweisdokumente.