Wird bei einer Leichenüberführung eine Staatsgrenze überwunden, ist die Ausstellung eines Leichenpasses erforderlich. In den Leichenpass werden die Daten der verstorbenen Person sowie das Transportmittel und die Route der Überführung aufgenommen.
Rechtsgrundlagen
Benötigte Unterlagen
- Todesbescheinigung
- ggf. Freigabe Staatsanwaltschaft
- Personalausweis oder Pass
- Sterbeurkunde
Voraussetzungen
Eine verstorbene Person soll über mindestens eine Staatsgrenze hinweg überführt werden.
Bearbeitungsdauer
1 Tag (Grundsätzlich sofort)
Gebührenrahmen
Ausstellung Leichenpass: 19,00€