Leichenpass Ausstellung

Wird bei einer Leichenüberführung eine Staatsgrenze überwunden, ist die Ausstellung eines Leichenpasses erforderlich. In den Leichenpass werden die Daten der verstorbenen Person sowie das Transportmittel und die Route der Überführung aufgenommen.

Rechtsgrundlagen

Benötigte Unterlagen

  • Todesbescheinigung
  • ggf. Freigabe Staatsanwaltschaft
  • Personalausweis oder Pass
  • Sterbeurkunde

Voraussetzungen

Eine verstorbene Person soll über mindestens eine Staatsgrenze hinweg überführt werden.

Bearbeitungsdauer

1 Tag (Grundsätzlich sofort)

Gebührenrahmen

Ausstellung Leichenpass: 19,00€