Kampfmittelbelastung Prüfung

Ein Antrag auf Kampfmitteluntersuchung kann erst gestellt werden, sofern für den Bereich eine Luftbildauswertung vorliegt. 

Die anschließende Kampfmitteluntersuchung kann nur im Zusammenhang mit einer Bauaktivität beantragt werden. Der entsprechende Antrag ist nur dann zu stellen, sofern ein Bodeneingriff erfolgt. Die Kampfmitteluntersuchungen können nur durch die örtliche Ordnungsbehörde beantragt werden.

Rechtsgrundlagen

Benötigte Formulare

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen
Zahlungsziel:
Die Antragstellung ist kostenfrei.

Die Kosten für Luftbildauswertungen, Messwertaufnahmen, feststellenden Bodeneingriff und Räumung von Kampfmitteln trägt das Land NRW.

Die Kosten für alle die Kampfmittelbeseitigung vor- und nach-bereitenden oder sonst begleitenden Maßnahmen wie z. B. die Vorbereitung der abzusuchenden Fläche (Freischnitt von Bewuchs, Einmessen von Geländepunkten, Abtrag des Oberbodens bis zum gewachsenen Boden) und andere erforderliche Maßnahmen trägt die Eigentümerin bzw. der Eigentümer.