Juleica - Jugendleitercard

Die Juleica dient sowohl als Legitimation gegenüber Eltern minderjähriger Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Jugendarbeit als auch gegenüber öffentlichen Stellen, von den Beratung und Hilfe gewünscht wird, wie z.B. Behörden der Bereiche Jugend, Gesundheit und Kultur, Informations- und Beratungsstellen, Polizei etc.

Inhaberinnen und Inhaber der Juleica sind außerdem berechtigt Vergünstigungen und Rechte, die an die Jugendleitertätigkeit angeknüpft sind, in Anspruch zu nehmen wie z.B. ermäßigter Eintritt in Schwimmbäder und kulturelle Einrichtungen.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • dauerhafte ehrenamtliche Tätigkeit für einen Träger der Jugendhilfe
  • Nachweis der Teilnahme an einem Gruppen-Grundkurs sowie an einer Erste-Hilfe-Ausbildung

Prozess

Die Juleica kann ausschließlich online auf der Plattform Jugendleiter/Jugendleiterin-Card (Juleica) beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

4 Wochen (circa)

Gebührenrahmen

kostenlos: 0,00€

Kontaktinformationen

Kontaktaufnahme:

  • telefonisch
  • per E-Mail
  • persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung