Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist an jedem Strafverfahren gegen Jugendliche ab 14 Jahren und Heranwachsenden bis 21 Jahren beteiligt.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren

  • berät den Beschuldigten und seine Angehörigen während eines Verfahrens,
  • hilft bei Schwierigkeiten, die sich durch das Verfahren ergeben (zum Beispiel in der Familie, in der Schule oder an der Arbeitsstelle, im Freundeskreis),
  • interessiert sich für die Persönlichkeit und die besonderen Lebensumstände des Betroffenen,
  • klärt die Beweggründe für die Straftat oder teilt dem Gericht mit, dass der Jugendliche die Straftat bestreitet,
  • verhilft dem Gericht zu einem ausgewogenen und gerechten Urteil, indem sie dem Gericht die Gesprächsergebnisse in einem "Jugendgerichtshilfebericht" vorlegen und eine mündliche Stellungnahme in der Hauptverhandlung abgeben,
  • überwacht die von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht erteilten Weisungen und Auflagen,
  • bietet eine Betreuung während der U-Haft und Haftstrafe an, sie hilft bei der Wiedereingliederung in die Gemeinschaft,
  • leistet Hilfestellung bei Wohnungssuche, Arbeitssuche, Schuldenregulierung und Drogenproblemen