Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist an jedem Strafverfahren gegen Jugendliche ab 14 Jahren und Heranwachsenden bis 21 Jahren beteiligt.
Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren
- berät den Beschuldigten und seine Angehörigen während eines Verfahrens,
- hilft bei Schwierigkeiten, die sich durch das Verfahren ergeben (zum Beispiel in der Familie, in der Schule oder an der Arbeitsstelle, im Freundeskreis),
- interessiert sich für die Persönlichkeit und die besonderen Lebensumstände des Betroffenen,
- klärt die Beweggründe für die Straftat oder teilt dem Gericht mit, dass der Jugendliche die Straftat bestreitet,
- verhilft dem Gericht zu einem ausgewogenen und gerechten Urteil, indem sie dem Gericht die Gesprächsergebnisse in einem "Jugendgerichtshilfebericht" vorlegen und eine mündliche Stellungnahme in der Hauptverhandlung abgeben,
- überwacht die von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht erteilten Weisungen und Auflagen,
- bietet eine Betreuung während der U-Haft und Haftstrafe an, sie hilft bei der Wiedereingliederung in die Gemeinschaft,
- leistet Hilfestellung bei Wohnungssuche, Arbeitssuche, Schuldenregulierung und Drogenproblemen