Jugendbildungsmaßnahmen

Schulungs- und Bildungsmaßnahmen werden gemäß den aktuell gültigen Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen der Jugendpflege, der Jugendverbände, Jugendgruppen und sonstiger Träger der Jugendarbeit gefördert. Dies sind Veranstaltungen der außerschulischen Bildung für Kinder und Jugendliche, die der gesellschaftlichen, staatsbürgerlichen oder kulturellen Persönlichkeitsentwicklung dienen. Ebenso Veranstaltungen, in denen z.B. handwerkliche, musische oder technische Fähigkeiten vermittelt werden, soweit diese im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit eine pädagogische Bedeutung haben. Schulungen der ehrenamtlich oder nebenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit werden ebenfalls gefördert (Leiterschulungen). Hier erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Leiterzuschuss.

Bezuschusst werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die ihren Wohnsitz in Voerde haben, mindestens 6 Jahre, jedoch nicht älter als 18 Jahre sind. Für Betreuer- und Gruppenleiterschulungen gilt keine Altersbegrenzung.