Hilfe zur Erziehung beantragen

Der Allgemeine Soziale Dienst ist Berater und Unterstützer aller Voerder Familien. Er berät Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien in allen relevanten Themen rund um das Thema „Familie“. Dazu gehören unter anderem:

  • Fragen rund um das Thema Erziehung
  • Fragen zur Entwicklung und zur aktuellen Lebensphase ihres Kindes
  • Fragen zu Partnerschaft, Trennung und Scheidung
  • Fragen zum Umgangsrecht
  • Unterstützung in akuten familiären Krisen

Wir sehen uns als ihr Partner in allen Fragen rund um ihre Kinder. Bei uns erhalten sie möglichst zeitnah ein für Sie passendes Beratungsangebot. Unsere Beratung ist für Sie kostenlos und vertraulich.

Darüber hinaus vermittelt der ASD auf Antrag der Sorgeberechtigten ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung, wie beispielsweise Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfen oder Heimunterbringungen in Wohngruppen.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

  • Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
  • Sie fühlen sich mit der Erziehung des Kindes überfordert
  • Sie haben sich durch den ASD beraten lassen
  • Eine Hilfe zur Erziehung ist geeignet und notwendig

Erforderliche Unterlagen

  • Ggf. Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel:
    • Geburtsurkunde
    • Auskunft aus dem Sorgeregister
    • Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht

Prozess

In persönlichen Gesprächen werden Sie mit dem/der zuständigen Bezirkssozialarbeiter/Bezirkssozialarbeiterin eine ausführliche Anamnese zu ihren Problemen vornehmen. Sofern notwendig werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, Leistungserbringer und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.

Es wird regelmäßig überprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet ist. 

Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich, abhängig von den individuellen Verhältnissen und von der zuständigen Stelle.

Formen der Antragstellung: 
Schriftlich

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen
Zahlungsziel:
Beratung und ambulante Hilfen zur Erziehung sind für Sie kostenfrei. Die Kosten für die Erziehung in einer stationären Jugendhilfemaßnahme trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

Besonderheiten

Es gibt einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Neben den Eltern und Kindern können auch andere diese Hilfen in Anspruch nehmen, zum Beispiel ein Vormund oder Pflegepersonen des Kindes.

Kontaktinformationen

Kontaktaufnahme: Persönlich, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich.