Meine Freunde wissen, wo ich wohne! Die Hausnummer kann jedoch lebensrettend sein für die schnelle Erreichbarkeit durch Rettungsdienste. Aus diesem Grunde ist die Anbringung der Hausnummer an einer sichtbaren Stelle für jeden Eigentümer verpflichtend (siehe Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung).
Die Hausnummern werden von der Stadt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens festgelegt und mit der Baugenehmigung dem Bauherrn bekannt gegeben. Bei Baumaßnahmen, die im Rahmen des Bauanzeigeverfahrens errichtet werden, erfolgt die Bekanntgabe durch schriftlichen Bescheid. Die zugeteilte Hausnummer muss am Gebäude so angebracht werden, dass sie von der Straße aus gut sichtbar ist.