Gurt- und Helmbefreiung

Sie haben die Möglichkeit, sich im Bürgerbüro von der Helm- oder Gurtpflicht gemäß § 21 a der Straßenverkehrsordnung (StVO) befreien lassen. Von der Helm- oder Gurtpflicht können Personen im Ausnahmewege befreit werden, wenn das Anlegen von Gurten bzw. Tragen von Helmen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder hinsichtlich der Gurtpflicht die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt. Die Vorlage eines ärztlichen Attestes (im Antragsvordruck enthalten) ist erforderlich.

Benötigte Unterlagen:

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültigen Pass oder Personalausweis des Antragstellers sowie des Bevollmächtigten
  • Ärztliches Attest im Antragsvordruck
  • Angaben zum Fahrzeug, Fahranlässe und Fahrtweg (nur bei Antrag auf Helmbefreiung)

Gebühren:

  • 30 Euro für eine einjährige Befreiung (Helm- und Gurtbefreiung).
  • 90 Euro für eine Befreiung bis zu drei Jahren (nur Gurtbefreiung).
  • 120 Euro für eine unbefristete Befreiung (nur Gurtbefreiung).
  • 16,25 Euro für eine Ersatzausstellung.

Da die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 (1) der Straßenverkehrsordnung in das Ermessen der Behörde gestellt ist, wird Ihr Antrag umfassend geprüft.
Eine sofortige Mitnahme der Ausnahmegenehmigung ist daher nicht möglich. Im Zuge der Prüfung können weitere Unterlagen oder Angaben nachgefordert werden.
Die Ausnahmegenehmigung kann im Anschluss mit Auflagen und Bedingungen sowie einer kürzeren Befristung erteilt oder aber auch versagt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Personalausweis oder Pass
  • Vollmacht bei Beantragung durch einen Vertreter
  • Ärztliches Attest im Antragsvordruck
  • Angaben zum Fahrzeug, Fahranlässe und Fahrtweg (nur bei Helmbefreiung)

Benötigte Formulare

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen