Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) Bewilligung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steht Ihnen zu, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bezahlen können und Hilfe benötigen. 

Die Leistung ist eine finanzielle Unterstützung, welche das sozial-kulturelle Existenzminimum abdecken soll. Sie ist somit eine Leistung der Sozialhilfe und erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch für einen anderen Personenkreis.

Die Grundsicherung deckt die Kosten des Lebensunterhaltes sowie angemessene Miet- und Heizkosten. Die Höhe der Grundsicherung lässt sich nicht pauschalieren, sie ist in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der persönlichen Lebensverhältnisse unterschiedlich.

Rechtsgrundlagen

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis notwendiger Lebensunterhalt kann nicht oder nicht vollständig mit Einkommen bezahlt werden
  • Nachweis der Deutschen Rentenversicherung über Erwerbsminderung
  • Beschäftigungsnachweis einer Werkstatt für behinderte Menschen im Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich oder Arbeitsbereich

Voraussetzungen

Sie haben Anspruch auf diese Leistung, wenn

  • Sie die Altersgrenze für die Rente überschritten haben oder 
  • Sie mindestens 18 Jahre alt sind und aus gesundheitlichen Gründen oder durch eine Behinderung dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, also nicht arbeiten können

Zudem können Sie die Leistung auch für die Zeit erhalten, in der Sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder dauerhaft im Arbeitsbereich tätig sind.

Prozess

Es werden Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse geprüft. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid.

Bearbeitungsdauer:
Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

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