Gewerberegisterauszug

Das Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Ohne eine besondere Begründung erhalten Sie Auskünfte zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden. Dazu gehören Name, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit. 
Möchten Sie weitere Daten erhalten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen. Ein rechtliches Interesse haben Sie beispielsweise, wenn Sie Rechtsansprüche geltend machen wollen oder sich auf erbrachte Leistungen der Gewerbetreibenden beziehen oder Kredite an die Gewerbetreibenden vergeben.

Prozess

Formen der Antragstellung: persönlich, schriftlich oder elektronisch

Bearbeitungsdauer

2 Wochen (3 bis 14 Tage)

Gebührenrahmen

Positivauskunft: 23,00€

Negativauskunft: 5,00€

Besonderheiten

Das Gewerberegister ist nicht mit dem beim Bundesjustizamt geführten Gewerbezentralregister zu verwechseln, in dem gewerberechtliche Verstöße für ganz Deutschland erfasst werden.