Die Errichtung, sowie jede Veränderung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen wie Grabeinfassungen auf den Friedhöfen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Friedhofsträgers (siehe hierzu § 22 „Errichtung und Änderung bauliche Anlagen“ der Friedhofssatzung der Stadt Voerde).
Rechtsgrundlagen
Benötigte Formulare
Prozess
Form der Antragstellung: Online über das hinterlegte Formular.
Kontaktinformationen
Kontaktaufnahme: Telefonisch, per E-Mail oder per Post