Gebäudeeinmessung

Auch daran sollte gedacht werden: Nicht nur jedes neue Gebäude, auch bei Anbauten muss das fertige Gebäude von einem öffentlich bestellten Vermesser eingemessen werden. Die Gebühren richten sich nach dem Wert der baulichen Anlage. Die Einmessung sollte spätestens nach dem Einzug vorgenommen werden.