Sofern nach Ablauf der 6-monatigen Aufbewahrungsfrist kein Eigentümer der Fundsache ausfindig gemacht werden konnte, werden diese Fundsachen öffentlich versteigert.
Rechtsgrundlagen
Fristen
Abgegebene Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt, danach werden sie versteigert.