Sofern nach Ablauf der sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist kein Eigentümer der Fundsache ausfindig gemacht werden konnte, werden diese Fundsachen öffentlich versteigert.
Rechtsgrundlagen
Fristen
Abgegebene Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt, danach werden sie versteigert.