Die Früherkennung von Krankheiten oder von Entwicklungsstörungen bei Säuglingen und Kindern hat gerade in den ersten Lebensjahren einen hohen Stellenwert. Denn je früher Störungen erkannt werden, desto früher können Behandlung und gezielte Förderung initiiert werden und desto erfolgversprechender ist die Behandlung. Folglich steigen die Chancen des Kindes auf eine gesunde Entwicklung der körperlichen und seelischen Fähigkeiten. Die neun Früherkennungsuntersuchungen für Kinder sind ein freiwilliges Angebot, dessen Kosten von den Krankenkassen übernommen werden. Das Land NRW hat per Verordnung vom 11. September 2008 eine Meldepflicht der Kinderärzte/innen eingeführt, um somit mögliche Kindeswohlgefährdungen frühzeitig erkennen zu können.
Kinderärzte müssen danach anzeigen, ob die Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen haben. In Zukunft werden Eltern, die auch nach einer schriftlichen Erinnerung nicht mit ihrem Kind zu den U-Untersuchungen kommen, dem Jugendamt gemeldet. Die Jugendämter sollen dann überprüfen, ob "gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen und welche Maßnahmen notwendig und geeignet sind, diese abzuwenden".
In der Praxis bedeutet das, dass Sie vom Jugendamt angeschrieben werden und sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem Hausbesuch anmelden, in dem Sie ihr Kind persönlich in Augenschein nehmen werden. Als Eltern haben Sie die Möglichkeit, mit den MitarbeiterInnen zu klären, weshalb es zu dem Versäumnis kam und ob und inwieweit ein Hilfebedarf besteht. Dies soll im partnerschaftlichen Miteinander zum Wohle der Kinder erfolgen.