Der Tarif "Jugendliche" gilt auch für folgende Gruppen
- Inhaber der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen
- Inhaber der Jugendleiter-Card (Juleica)
- Schwerbehinderte (50 und höher GdB - Grad der Behinderung)
- Empfänger von Bürgergeld
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (3. Kapitel / Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt)
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Studenten
Für Inhaber der Ehrenamtskarte gelten die Ermäßigungstatbestände parallel. Ausgenommen von einer parallelen Ermäßigung sind Inhaber der Jugendleiter-Card (Juleica), die gleichzeitig eine Ehrenamtskarte NRW besitzen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Personal des Freibades.