Zur Durchführung von zeitlich befristeten Veranstaltungen werden häufig bauliche Anlagen errichtet. Einige sind baurechtlich unbedeutend, zum Beispiel kleine Verkaufspavillons. Für andere bestehen allgemeine Zulassungen in Form eines Prüfbuches (Fliegende Bauten). Ab einer Größe von mehr als 75 m² bedürfen diese einer Ausführungsgenehmigung, die von der Unteren Bauaufsicht des Wohnortes des Antragstellenden erteilt wird und eine Gültigkeit von maximal fünf Jahre besitzt. Auf Antrag kann diese Frist von der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde um maximal fünf Jahre verlängert werden. Die Genehmigungen und Verlängerungen werden in einem Prüfbuch mit allen Bauvorlagen eingetragen. Der Aufbau Fliegender Bauten wie Fahrgeschäfte oder Zelte ist 2 Wochen vorher bei der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Rechtsgrundlagen
Benötigte Unterlagen
- Prüfbuch
Gebührenrahmen
Es können Gebühren anfallen
Fristen
Die maximale Aufstellzeit beträgt drei Monate.
Besonderheiten
Zelte die für längere Zeit an einem Aufstellort stehen bleiben, können einer Nachabnahme durch die untere Bauaufsicht unterzogen werden, um eine dauerhafte Benutzung sicher zu stellen. Das Ergebnis der Nachabnahme wird im Prüfbuch dokumentiert.
Weiterführende Informationen
Kosten: Die Zeltabnahme ist, abhängig von der Größe des Zeltes, gebührenpflichtig.