Ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen bei der Stadt Voerde (Niederrhein) im Amtsblatt der Stadt. Sie spielen bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Flächennutzungsplänen eine wichtige Rolle, um die Öffentlichkeit über einzelne Verfahrensschritte zu informieren.
Rechtliche Regelungen dazu finden sich im Verwaltungsverfahrensgesetz und im Baugesetzbuch (BauGB).
Sie ist der Aufstellungsbeschluss zu Beginn des Verfahrens bekanntzumachen. Gleiches gilt für die Ankündigung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Die Planoffenlage ist mindestens eine Woche vor ihrem Beginn im Amtsblatt anzukündigen. Und schließlich ist die Genehmigung des Planes durch die Bezirksregierung Düsseldorf als höhere Verwaltungsbehörde bekanntzumachen. Mit dieser Bekanntmachung ist das Verfahren abgeschlossen und der Plan wirksam.
Rechtsgrundlagen
Fristen
Weitere Links
Kontakt
- Silke Bohlen-Sundermann 02855 80-457 silke.bohlen-sundermann@voerde.de
- Christine Krüger 02855 80-447 christine.krueger@voerde.de
- Michael Gudd 02855 80-438 michael.gudd@voerde.de
- Nicholas Wilhelm 02855 80-451 nicholas.wilhelm@voerde.de
- Christine Knoche 02855 80-449 christine.knoche@voerde.de
- Manuel Becker 02855 80-460 manuel.becker@voerde.de