Flächennutzungsplan Genehmigung

Gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) bedarf der Flächennutzungsplan der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde, d.h. der Bezirksregierung Düsseldorf. Über die Genehmigung ist innerhalb von einem Monat zu entscheiden. Aus wichtigen Gründen kann die Frist verlängert werden, in der Regel jedoch nur um drei Monate. Dabei ist die Gemeinde von der Fristverlängerung in Kenntnis zu setzen.

Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist unter Angabe von Gründen abgelehnt wird.

Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt, bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung einsehen und darüber Auskunft verlangen. Dies ist in Voerde im Fachdienst 6.1, Stadtentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, möglich.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Zuständigkeit: Bezirksregierung Düsseldorf

Bearbeitungsdauer:
Die Frist der Bezirksregierung für die Erteilung der Genehmigung beträgt ein Monat. Sie kann verlängert werden. Wird die Genehmigung nicht innerhalb der Frist abgelehnt, gilt sie als erteilt.

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