Flächennutzungsplan Ergänzung

Die Verfahrensvorschriften zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes oder zu dessen Änderung, Ergänzung oder Aufhebung sind im Baugesetzbuch (BauGB) enthalten. 

Vorgeschrieben ist zum einen eine mindestens zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung. Dabei stellt eine öffentliche Veranstaltung die erste Stufe, die Offenlage der Planunterlagen die zweite Stufe dar. Ändert sich nach der Offenlage der Planentwurf, ist er erneut öffentlich auszulegen. Dies ist dann die dritte Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung. 

Zum anderen werden in mindestens zwei Schritten die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden beteiligt. 

Im Zuge einer zweistufigen Landesplanerischen Abstimmung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW erfolgt die Kontrolle der Planung durch den Regionalverband Ruhr als Regionalplanungsbehörde.

Am Ende des Verfahrens steht die Genehmigung des Planes durch die Bezirksregierung Düsseldorf als höhere Verwaltungsbehörde. Mit deren Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein) wird der Flächennutzungsplan oder dessen Ergänzung wirksam.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Ratsbeschluss

Prozess

Ein Verfahren zur Ergänzung des Flächennutzungsplanes dauert je nach Komplexität der Planung ein bis drei Jahre. Es kann jedoch auch dahin kommen, dass das Verfahren nicht abgeschlossen wird.