Bei der Aufstellung oder Änderung von Flächennutzungsplänen sind die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in einem mindestens zweistufigen Verfahren zu beteiligen. Geregelt ist dies in § 4 Baugesetzbuch. Im Fall, dass eine erneute Offenlage der Planunterlagen durchgeführt werden muss, weil sich nach der Offenlage der Planentwurf geändert hat, sind die betroffenen Behörden hierüber erneut zu informieren. Dies ist dann eine dritte Stufe der Beteiligung.
Zu den in der Regel zu beteiligenden Stellen gehören der Kreis Wesel, die Bezirksregierung, Leitungsträger, die verschiedenen Kammern, die Kirchen etc.
Rechtsgrundlagen
Prozess
Bearbeitungsdauer:
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt in mindestens zwei Stufen. Für die erste Stufe gibt das Baugesetzbuch keine verbindliche Mindestdauer vor, die zweite und jede weitere Stufe dauert mindestens jeweils ein Monat.
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