Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung oder Änderung von Flächennutzungsplänen oder deren Änderungen ist zweistufig. Sie gliedert sich in die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch, in der über Konzepte oder Vorentwürfe informiert wird. Die Beteiligung erfolgt zum Beispiel im Wege der öffentlichen Auslegung oder in Form einer öffentlichen Veranstaltung. Die zweite Stufe ist die Offenlage der Planunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch. Darin fließen die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung ein. Sie dauert in der Regel ein Monat. Stellungnahmen zu den Beteiligungsschritten können elektronisch oder auf anderem Wege abgegeben werden. Wird nach der Offenlage der Planentwurf geändert, ist er erneut auszulegen. Dies wäre dann eine dritte Beteiligungsstufe.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
- Ratsbeschluss
Prozess
Bearbeitungsdauer:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in mindestens zwei Stufen. Die erste Stufe wird in der Regel in Form einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt, die zweite und jede weitere Stufe in Form einer mindestens einmonatigen Offenlage.
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