Flächennutzungsplan Auskunft

Gemäß § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB) kann den Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung jedermann einsehen und darüber Auskunft verlangen. Dabei gilt diese Vorschrift auch für Flächennutzungsplanänderungen. 

Einsehbar sind der Flächennutzungsplan und dessen Änderungen bei der Stadt Voerde (Niederrhein) beim Fachdienst 6.1, Stadtentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz. Dort wird dazu auch Auskunft erteilt.

Rechtsgrundlagen

Fristen

Mit dem Inkrafttreten des Flächennutzungsplanes oder seiner Änderung kann jedermann Auskunft über die Planunterlagen verlangen.

Besonderheiten

keine