Flächennutzungsplan Änderung

Neben der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet ist auch die Änderung oder Ergänzung von Flächennutzungsplänen für inhaltliche oder räumliche Teilbereiche möglich. Dabei gelten für diese Verfahren gemäß § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) die gleichen Verfahrensvorschriften wie für dessen Aufstellung.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

  • Ratsbeschluss

Prozess

  1. Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans
  2. Erarbeitung des Plankonzepts
  3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  5. Überarbeitung des Plankonzepts
  6. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  7. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  8. öffentliche Auslegung
  9. Prüfung der Stellungnahmen
  10. Abwägung, Beschluss
  11. Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde
  12. Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer:
Ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes dauert je nach Komplexität der Planung ein bis drei Jahre. Es kann jedoch auch dahin kommen, dass das Verfahren nicht abgeschlossen wird.

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Kontaktinformationen

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