Neben der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet ist auch die Änderung oder Ergänzung von Flächennutzungsplänen für inhaltliche oder räumliche Teilbereiche möglich. Dabei gelten für diese Verfahren gemäß § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) die gleichen Verfahrensvorschriften wie für dessen Aufstellung.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
- Ratsbeschluss
Prozess
- Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans
- Erarbeitung des Plankonzepts
- frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Überarbeitung des Plankonzepts
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- öffentliche Auslegung
- Prüfung der Stellungnahmen
- Abwägung, Beschluss
- Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde
- Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung
Weiterführende Informationen
Bearbeitungsdauer:
Ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes dauert je nach Komplexität der Planung ein bis drei Jahre. Es kann jedoch auch dahin kommen, dass das Verfahren nicht abgeschlossen wird.
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Kontaktinformationen
Kontaktaufnahme:
- Telefonisch
- persönlich
- per E-Mail
Kontakt
- Silke Bohlen-Sundermann 02855 80-457 silke.bohlen-sundermann@voerde.de
- Christine Krüger 02855 80-447 christine.krueger@voerde.de
- Michael Gudd 02855 80-438 michael.gudd@voerde.de
- Nicholas Wilhelm 02855 80-451 nicholas.wilhelm@voerde.de
- Christine Knoche 02855 80-449 christine.knoche@voerde.de
- Manuel Becker 02855 80-460 manuel.becker@voerde.de