Das Anhörungsverfahren ist ein formeller Verfahrensschritt bei der Durchführung von Planfeststellungsverfahren. Dabei werden die Planunterlagen bei den betroffenen Gemeinden ausgelegt (Offenlage). Angekündigt wird dies durch Bekanntmachung in den Amtsblättern und in der Tagespresse. Die Auslegung dauert einen Monat. In dieser Zeit und bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist können von Betroffenen Einwendungen bei der Gemeinde oder der Anhörungsbehörde geltend gemacht werden. Die eingegangenen Einwendungen werden an die Anhörungsbehörde übermittelt. Alle Einwendungen und Stellungnahmen werden dem Vorhabenträger zur Prüfung und Erstellung einer Gegenäußerung übergeben. Der nächste Schritt ist dann der Erörterungstermin, bei dem die Einwendungen erörtert und diskutiert werden. Dieser Termin ist nicht öffentlich, sondern es werden nur diejenigen dazu eingeladen, die Einwendungen erhoben haben. Die Ergebnisse des Erörterungstermins werden dann von der Anhörungsbehörde ausgewertet und mit einer Stellungnahme der Planfeststellungsbehörde übergeben. Danach entscheidet diese über den Antrag des Vorhabenträgers. Der Planfeststellungsbeschluss wird in den Gemeinden für zwei Wochen zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den Betroffenen als zugestellt und es beginnt die einmonatige Klagefrist.
Rechtsgrundlagen
Prozess
Zuständigkeit: Planfeststellungsbehörde (Bezirksregierung, Kreis Wesel)