Das Planfeststellungsverfahren sieht eine zweistufige Beteiligung der Betroffenen vor. Der erste Schritt ist eine mindestens einmonatige Planoffenlage, der zweite ein Anhörungstermin, zu dem die Anhörungsbehörde einlädt. Alle diejenigen, die bei der Offenlage Einwendungen erhoben haben, erhalten für den Erörterungstermin eine persönliche Einladung. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, genügt anstelle einer persönlichen Einladung eine öffentliche Bekanntmachung.
Die Offenlage der Planunterlagen erfolgt u.a. bei der Stadt Voerde (Niederrhein). Hier können auch Stellungnahmen abgegeben werden. Zuvor wird die Offenlage im Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein) öffentlich bekanntgemacht.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständigkeit:
Planfeststellungsbehörde (Bezirksregierung, Kreis Wesel)
Weitere Links
Kontaktinformationen
Ansprechperson für Offenlage: Frau Bohlen-Sundermann
Kontaktaufnahme:
- Telefonisch
- persönlich
- per E-Mail