Das Anhörungsverfahren in einem Planfeststellungsverfahren besteht aus einer Offenlage der Planunterlagen und in einem Erörterungstermin. Nach der Offenlage werden die Einwendungen geprüft und mit einer Gegenstellungnahme des Antragstellers versehen. Im Erörterungstermin werden die Einwendungen dann mit den Einwendern diskutiert und erörtert. Bei der Fassung des Planfeststellungsbeschlusses durch die Planfeststellungsbehörde werden die Einwendungen schließlich umfassend berücksichtigt.
Die Offenlage der Planunterlagen erfolgt u.a. bei der Stadt Voerde (Niederrhein). Hier können auch Stellungnahmen abgegeben werden. Zuvor wird die Offenlage im Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein) öffentlich bekanntgemacht.