Ehefähigkeitszeugnis

Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten möchten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen.

In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Stelle Ihres Heimatstaats, dass Ihrer Eheschließung nach dem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Eheschließenden ungültig ist.

Wenn beide Eheschließende die gleiche Staatsangehörigkeit besitzen, genügt ein gemeinsames Zeugnis. Dies ist auch dann ausreichend, wenn für Sie nicht dieselbe Stelle Ihres Heimatlandes örtlich zuständig ist.

Falls Ihr Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt oder wenn die Ihnen ausgestellte Bescheinigung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, müssen Sie eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beantragen. Für diese Entscheidung ist die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts zuständig, in dessen Bezirk die Eheschließung angemeldet wurde. Der Befreiungsantrag selbst wird von der Standesbeamtin bei der Anmeldung der Eheschließung aufgenommen. Sie müssen sich daher in so einem Fall zunächst an das Standesamt Ihres Wohnortes wenden.

Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten
  • der Eheschließung steht nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegen

Die erforderlichen Unterlagen bitte beim Standesamt erfragen.

Prozess

Sie können den Befreiungsantrag nur über das Standesamt stellen. Auch Vor- und Sachstandsanfragen müssen Sie nicht an das Oberlandesgericht, sondern ausschließlich an das Standesamt richten. 

• Melden Sie Ihre Eheschließung bei dem für Sie zuständigen Standesamt an. 
• Beantragen Sie dort die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses (Antragsvordruck). Eine Antragstellung unmittelbar beim Oberlandesgericht ist nicht möglich. Das Standesamt ist Ihr alleiniger Ansprechpunkt im Befreiungsverfahren. 
• Die Standesbeamtin bereitet den Antrag vor und berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen. 
• Das Standesamt leitet Ihren Antrag mit den vollständigen Urkunden und Nachweisen an das zuständige Oberlandesgericht weiter. 
• Der Präsident beziehungsweise die Präsidentin des Oberlandesgerichts prüft an Stelle der ausländischen Behörde, ob der Heirat nach dem Heimatrecht ein Hindernis entgegensteht oder eine Voraussetzung zur Eheschließung fehlt. 
• Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird. 
• Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid vom Oberlandesgericht. Bezahlen Sie die Gebühren und weisen Sie die Bezahlung dem Standesamt nach. 

Gebührenrahmen

Befreiung von der Vorlage/ Nachweis des Ehefähigkeitszeugnisses: 15,00€ bis 305,00€
Zahlungsziel:
Die Kosten werden vom Oberlandesgericht Düsseldorf erhoben

Fristen

Manche Urkunden dürfen bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein. Die Gültigkeitsdauer des Bescheides zur Befreiung zur Beibringung einen Ehefähigkeitszeugnisses beträgt in der Regel ab Ausstellung 6 Monate.

Weiterführende Informationen

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig. 

Form der Antragstellung: Persönlich nach Terminabsprache.