Als Anwohner nachstehender Adressen erhalten Sie im Bürgerbüro einen Parkausweis:
- Rathausplatz
- Im Osterfeld oder
- Bahnhofstraße 59
Rechtsgrundlagen
Benötigte Unterlagen
- KFZ-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
- Personalausweis
- Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
- Vollmacht bei Beantragung durch einen Vertreter
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)
- Es ist kein Privatstellplatz vorhanden
Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.
Prozess
Sprechen Sie persönlich im Bürgerbüro der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises zu veranlassen.
Form der Antragstellung: persönlich
Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.
Bearbeitungsdauer
3 Tage (Bearbeitungsdauer 1 bis 3 Tage)
Gebührenrahmen
Gebühr: 30,00€
Fristen
Besonderheiten
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.