Die Beseitigung bzw. der Abbruch eines Gebäudes bedarf keiner Baugenehmigung. Die Beseitigung von angebauten Gebäude, etwa einer Doppelhaushälfte oder von Gebäuden der Gebäudeklasse 4 und 5 müssen der Bauaufsichtsbehörde jedoch angezeigt werden.
Rechtsgrundlagen
Prozess
Reichen Sie die von Ihnen unterschriebene Anzeige mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde Stadt Voerde ein.
Fristen
Einen Monat nach Erhalt der Eingangsbestätigung Ihrer vollständigen, mängelfreien Anzeige dürfen Sie mit dem Abbruch der Anlage beginnen.