Am Ende des Aufstellungsverfahrens benötigen Bebauungspläne in der Regel keine Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf). Lediglich Bebauungspläne, die vor einer erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden, bedürfen einer Genehmigung gemäß § 10 Baugesetzbuch.
Rechtsgrundlagen
Prozess
Zuständigkeit: Bezirksregierung Düsseldorf
Fristen
Die Frist bis zur Genehmigung eines vorzeitigen Bebauungsplanes durch die Bezirksregierung Düsseldorf beträgt ein Monat.