Bebauungsplan Genehmigung

Am Ende des Aufstellungsverfahrens benötigen Bebauungspläne in der Regel keine Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf). Lediglich Bebauungspläne, die vor einer erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden, bedürfen einer Genehmigung gemäß § 10 Baugesetzbuch.

Rechtsgrundlagen

Prozess

Zuständigkeit: Bezirksregierung Düsseldorf

Fristen

Die Frist bis zur Genehmigung eines vorzeitigen Bebauungsplanes durch die Bezirksregierung Düsseldorf beträgt ein Monat. 

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