Bebauungsplan Beteiligung Durchführung der Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen ist zweistufig. Sie gliedert sich in die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch, in der über Konzepte oder Vorentwürfe informiert wird. Die Beteiligung erfolgt zum Beispiel im Wege der öffentlichen Auslegung oder in Form einer öffentlichen Veranstaltung. Die zweite Stufe ist die Offenlage der Planunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch. Darin fließen die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung ein. Sie dauert in der Regel einen Monat. Stellungnahmen zu den Beteiligungsschritten können elektronisch oder auf anderem Wege abgegeben werden. Wenn nach der Offenlage der Planentwurf geändert wird, ist der Plan erneut öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

  • Ratsbeschluss

Prozess

Bearbeitungsdauer:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird in der Regel in Form einer öffentlichen Veranstaltung, die zweite und ggf. dritte Stufe in Form einer mindestens einmonatigen Offenlage.

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