Bebauungsplan Beteiligung Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen sind im Regelverfahren die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in einem mindestens zweistufigen Verfahren zu beteiligen. Geregelt ist dies in § 4 Baugesetzbuch. Im Fall, dass eine erneute Offenlage der Planunterlagen durchgeführt werden muss, weil sich nach der Offenalge der Planentwurf geändert hat, sind die betroffenen Behörden hierüber erneut zu informieren. Dies ist dann eine dritte Stufe der Beteiligung.

Zu den in der Regel zu beteiligenden Stellen gehören der Kreis Wesel, die Bezirksregierung, Leitungsträger, die verschiedenen Kammern, die Kirchen etc.

Bei vereinfachten Änderung von Bebauungsplänen und bei ihrer Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren kann die erste Stufe der Beteiligung entfallen. 

Rechtsgrundlagen

Prozess

Bearbeitungsdauer:
Bei der Durchführung eines Regelverfahrens erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in mindestens zwei Stufen. Für die erste Stufe gibt es keine zeitliche Vorgabe durch das Baugesetzbuch, die zweite und jede weitere Stufe dauert mindestens einen Monat.
Bei beschleunigten oder vereinfachten Verfahren kann auf die erste Stufe der Beteiligung verzichtet werden.

Weitere Links

Kontaktinformationen

Kontaktaufnahme:

  • telefonisch
  • persönlich
  • per E-Mail