Bebauungsplan Aufstellung

Das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen ist im Baugesetzbuch geregelt. Bei der Durchführung eines Regelverfahrens kommt es zu einer mindestens zweistufigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der betroffenen Behörden. Ändert sich nach der Durchführung der zweiten Stufe der Planentwurf, kommt es zu einer dritten Beteiligungsstufe. Neben diesen Verfahrensschritten werden die betroffenen Nachbargemeinden und die übergeordnete Regionalplanung (Regionalverband Ruhr) beteiligt.