Das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen ist im Baugesetzbuch geregelt. Bei der Durchführung eines Regelverfahrens kommt es zu einer mindestens zweistufigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der betroffenen Behörden. Ändert sich nach der Durchführung der zweiten Stufe der Planentwurf, kommt es zu einer dritten Beteiligungsstufe. Neben diesen Verfahrensschritten werden die betroffenen Nachbargemeinden und die übergeordnete Regionalplanung (Regionalverband Ruhr) beteiligt.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
Ratsbeschluss
Prozess
Das Aufstellungsverfahren kann je nach der Komplexität der Planung zwischen ein- und drei Jahre dauern. Es kann jedoch auch dahin kommen, dass das Verfahren nicht abgeschlossen wird.
Weitere Links
Kontakt
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- Christine Knoche 02855 80-449 christine.knoche@voerde.de
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- Christine Krüger 02855 80-447 christine.krueger@voerde.de
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