Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die dazu dient, auf Dauer und mit Wirkung für Rechtsnachfolger Hindernisse auszuräumen, die einer
- Bebauung,
- Nutzungsänderung oder
- Teilung eines Grundstückes
entgegenstehen.
Rechtsgrundlagen
Benötigte Unterlagen
- Amtlicher Lageplan nach § 3 BauPrüfVO
Prozess
Einreichung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Voerde.