Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

Je nach Bauvorhaben teilt Ihnen die Stadt mit, auf welchem Wege Sie Ihr Bauvorhaben verwirklichen können. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird für alle Bauvorhaben angewendet, die nicht unter die Liste der großen Sonderbauvorhaben nach § 50 Absatz 2 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) fallen. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Wohngebäude mit Nebenanlagen, landwirtschaftlichen Betriebsgebäude sowie kleine bis mittlere Gewerbeeinheiten.

Rechtsgrundlagen

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Baubeschreibung
  • Ggf. Betriebsbeschreibung
  • Lageplan/Amtlicher Lageplan
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitt, Ansichten)
  • erforderliche Nachweise (z.B. Stellplätze, GRZ/GFZ, Geschossigkeit etc.)

Benötigte Formulare

Voraussetzungen

Bauvorlageberechtigung nach § 67 BauO NRW.

Prozess

Einreichung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde Stadt Voerde.

Bearbeitungsdauer

5 Monate (Maximal 4,5 Monate (vereinfachtes Verfahren) nach Einreichung des vollständigen Bauantrages)

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen
Zahlungsziel:
Ermittlung nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.

Fristen

Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage können Sie eine Verlängerung beantragen.