Je nach Bauvorhaben teilt Ihnen die Stadt mit, auf welchem Wege Sie Ihr Bauvorhaben verwirklichen können. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird für alle Bauvorhaben angewendet, die nicht unter die Liste der großen Sonderbauvorhaben nach § 50 Absatz 2 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) fallen. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Wohngebäude mit Nebenanlagen, landwirtschaftlichen Betriebsgebäude sowie kleine bis mittlere Gewerbeeinheiten.
Rechtsgrundlagen
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- Baubeschreibung
- Ggf. Betriebsbeschreibung
- Lageplan/Amtlicher Lageplan
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitt, Ansichten)
- erforderliche Nachweise (z.B. Stellplätze, GRZ/GFZ, Geschossigkeit etc.)
Benötigte Formulare
Voraussetzungen
Bauvorlageberechtigung nach § 67 BauO NRW.
Prozess
Einreichung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde Stadt Voerde.
Bearbeitungsdauer
5 Monate (Maximal 4,5 Monate (vereinfachtes Verfahren) nach Einreichung des vollständigen Bauantrages)
Gebührenrahmen
Es können Gebühren anfallen
Zahlungsziel:
Ermittlung nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.