Baugenehmigung Erteilung für bauliche Anlagen, die der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden dienen

Unterkünfte für Flüchtlinge bzw. Asylbegehrende haben die unterschiedlichsten Erscheinungsformen, wie z.B. normale Wohnungen, Wohnheime, Beherbergungsbetriebe, aber auch Zelt- oder Containerunterkünfte oder zweckentfremdete Sporthallen o.ä.

Je nach Art der Unterbringung handelt es sich um Wohnen im eigentlichen Sinne oder um die Unterbringung in einer Anlage für soziale Zwecke.

Ob ein vereinfachtes (mit eingeschränktem Prüfumfang) oder ein normales Baugenehmigungsverfahren für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage durchzuführen ist, entscheidet sich anhand der Art der Unterbringung, die je nach Art des Einzelfalles zu beurteilen ist.

Die Art der Unterbringung entscheidet auch darüber, wie das Vorhaben planungsrechtlich einzuordnen ist (z.B. ob es in einem Baugebiet grundsätzlich zulässig oder nur ausnahmsweise oder im Rahmen einer Befreiung zulässig ist).

Rechtsgrundlagen

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Baubeschreibung
  • Ggf. Betriebsbeschreibung
  • Lageplan/Amtlicher Lageplan
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitt, Ansichten)
  • Ggf. Nachweis Stellplätze
  • Ggf. Nachweise entsprechend der Verordnung über bautechnische Prüfungen NRW
  • Alle Unterlagen sind dreifach einzureichen

Benötigte Formulare

Voraussetzungen

Bauvorlageberechtigung nach § 67 BauO NRW.

Prozess

Einreichung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde Stadt Voerde.

Bearbeitungsdauer

6 Wochen (Bis zu sechs Wochen nach Vollständigkeit der Unterlagen und Abschluss der Behördenbeteiligung)

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen

Fristen

Beteiligungsfrist der Behörden bis zu zwei Monate.

Besonderheiten

Die befristete Errichtung von mobilen Unterkünften ist mit einer Rückbaupflicht verbunden.

Damit soll gewährleistet werden, dass der ursprüngliche Zustand nach Ablauf der Frist wiederhergestellt wird.

Weiterführende Informationen

Kosten: Ermittlung nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW

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