Ausweispflicht Befreiung

Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.

Rechtsgrundlagen

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Schwerbehindertenausweis
  • Bestellungsurkunde im Original
  • Ärztliche Bescheinigung
  • Vertretungsvollmacht
  • Personalausweis bzw. Reisepass (wenn vorhanden)

Voraussetzungen

  • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
  • Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht in der Öffentlichkeit bewegen.
  •  Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt und Sie können nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen
  • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Prozess

Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

  • Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht vollständig aus 
  • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
  • wichtig ist die Vorlage des alten Dokumentes, dieses wird entwertet 
  • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
  • Bei persönlicher Antragstellung (z. B. durch bevollmächtigte Person oder Betreuer) erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. 

Formen der Antragstellung:
persönlich

Bearbeitungsdauer

1 Tag (Die Bescheinigung wird in der Regel vor Ort ausgestellt.)

Weiterführende Informationen

Der schriftliche Antrag kann auch formlos erfolgen.