Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.
Rechtsgrundlagen
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- Schwerbehindertenausweis
- Bestellungsurkunde im Original
- Ärztliche Bescheinigung
- Vertretungsvollmacht
- Personalausweis bzw. Reisepass (wenn vorhanden)
Voraussetzungen
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
- Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht in der Öffentlichkeit bewegen.
- Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt und Sie können nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen
- Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Prozess
Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.
- Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht vollständig aus
- Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
- wichtig ist die Vorlage des alten Dokumentes, dieses wird entwertet
- Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
- Bei persönlicher Antragstellung (z. B. durch bevollmächtigte Person oder Betreuer) erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung.
Formen der Antragstellung:
persönlich
Bearbeitungsdauer
1 Tag (Die Bescheinigung wird in der Regel vor Ort ausgestellt.)
Weiterführende Informationen
Der schriftliche Antrag kann auch formlos erfolgen.